- 1793 -

o. J. o. T. o. O.

1284.

Bischof Thomas klagt in einem, wie die Anführung am Schlusse zeigt, an Johann Muscata, Archidiakon von Lenczicz, gerichteten Briefe darüber, dass der Herzog Heinrich IV., nachdem er, seitdem Adressat Schlesien verlassen, schwere Steuern von den Unterthanen der Kirche im Ottmachauer Lande, dann aus Veranlassung eines Kreuzzuges in das Land von Clodsco (Glatzer Land) zum Zwecke der Eroberung des Schlosses eines Ritters, jedoch ohne dem ganzen Lande einen Zug angesagt zu haben, von des Bischofs Unterthanen, die überhaupt nur im eignen Lande zur Vertheidigung zu dienen verpflichtet sind, nicht aber für das Königreich Böhmen, viel mehr erpresst habe, als dieselben nach alter Gewohnheit (falls sie nämlich zu erscheinen versäumten, zahlte der Reichere eine Kuh, der Aermere ein Schaf) zu leisten hätten, nämlich von jedem der bischöfl. Diener im Ottmachauer Lande für seine Person 5 Mark, und von jedem Schulzen 10 oder 5 Mark je nach der Schätzung der Güter, und von jedem zu deutschen Rechte sitzenden Bauern 1/2 Mark pro Hufe, zu polnischem Rechte eine Kuh im Werthe einer halben Mark, was dann durch eventuelle Wegführung des ganzen Viehes der betreffenden Ortschaft oder einiger Personen erzwungen wurde. Ferner klagt der Bischof, dass er den Herzog vergeblich zur Ausführung des Schiedsspruches des Legaten anzuhalten sich bemüht habe, wie denn der Clerus seines Sprengels, namentlich Dominikaner, Minoriten und die Brüder von St. Mathias, trotz der erfolgten Notifikationen (1790-92 eingerückt) den Bann nicht respectire und der Herzog den Magister Ludwig an die Curie gesandt habe, dem nun Adressat möglichst entgegentreten solle. Der Brief, scripta in uno rodali (Rolle vgl. No. 1798) wird dem Magister Peter mit dem Memorial vom 1. Juni übergeben.

Aus den Acta Thome des Stadtarchivs bei Stenzel, Bisthumsurk. S. 80-89.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.